Grundsätzlich ist es verbürgtes Recht von Patienten, ihre Medikamente in der Apotheke zu beziehen und somit ein Rezept zu erhalten. An Orten, wo Ärzte selbst abgeben dürfen, ist dies jedoch immer wieder ein Problem. Patienten trauen sich dann häufig nicht, ihr Recht durchzusetzen. Dafür bieten wir Ihnen in der Apotheke Hilfe.
Rezeptausstellung gesetzlich garantiert
Obschon Ärzte im Kanton Solothurn Medikamente abgeben dürfen, gewährleistet das Gesundheitsgesetz gleichzeitig die Wahlfreiheit der Patienten, ihre Medikamente in der Apotheke zu holen. Es ist jedoch immer wieder festzustellen, dass diese Wahlfreiheit nicht respektiert wird, selbst wenn Patienten den Wunsch äussern, ihre Medikamente in der Apotheke zu beziehen.
Umschrieben wird dies mit Sätzen wie "Der Doktor schreibt nicht so gern Rezepte" oder "Der Arzt hätte gerne die Kontrolle beim Medikamentenbezug", etc. Aufgrund der Gesetzeslage ist das Vorbringen solcher Ausflüchte jedoch klar illegal. Das Heilmittelgesetz sagt hierzu im Artikel 26 ganz deutlich:
3"Die verschreibende Person darf die Patientinnen und Patienten bei der Wahl der Person, die ihnen die Arzneimittel abgeben wird, nicht beeinflussen, wenn sie daraus einen materiellen Vorteil zieht."
4"Vor jeder Abgabe eines verschreibungspflichtigen Humanarzneimittels muss eine zur Verschreibung und Abgabe berechtigte Person zuhanden der Patientin oder dem Patienten grundsätzlich eine Verschreibung ausstellen. Die Patientin oder der Patient kann auf eine Verschreibung verzichten."
Zudem gibt es sehr gute Gründe für den Medikamentenbezug in der Apotheke: Hier werden Medikamentenbezüge am besten dokumentiert, die Abgaben werden vom Apotheker persönlich kontrolliert und zahlreichen Aspekten der Patientensicherheit und wirksamen Anwendung werden in der Apotheke viel mehr Beachtung geschenkt. Geschlossene Türen wegen Ferien oder langwierige Wartezeiten in der Praxis fallen weg. Nicht zuletzt werden die Mehrkosten der ärztlichen Medikamentenabgabe auf 300 Millionen Franken beziffert.
Kein Rezept? Unterstützung aus der Apotheke
Wenn Patienten eine Therapie erhalten, welche sie schon längere Zeit haben und für absehbare Zeit fortgesetzt werden muss, so können wir in der Apotheke dabei helfen, ein Rezept in der Praxis anzufordern. Arztpraxen wissen, dass Apotheken über die Rechtslage besser orientiert sind als Patienten.
Voraussetzung ist, dass Patienten regelmässig zu den ärztlichen Kontrollen erscheinen, welche mindestens einmal jährlich fällig sind. Andernfalls übermitteln wir Patienten auch den Wunsch des Arztes nach einem Termin.
Rat gibt es auch bei der Schweizer Patientenschutzorganisation SPO. Einerseits werden Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, andererseits kann man auc Beratung in Anspruch nehmen.
Kanton ist zuständig für die Aufsicht
Ärzte, die das Patientenrecht nicht einhalten, können dem kantonalen Gesundheitsamt gemeldet werden. Solche Meldungen müssen von betroffenen Patienten selbst gemacht werden, damit sie weiterverfolgt werden. Meldungen von Drittpersonen diesbezüglich eher selten weiterverfolgt.
Die meisten Patienten schrecken davor zurück, da dies einen Bruch mit dem Hausarzt bedeuten kann. Allerdings können Patienten auch verlangen, dass sie nicht namentlich genannt werden. Es ist auch die grundsätzliche Frage zu stellen, ob man sich von einem Arzt behandeln lassen will, der finanzielle Interessen über die Rechte des Patienten stellen.
Zusammenarbeit bleibt eine Priorität
Auch wenn die Medikamentenabgabe in unserem Kanton immer wieder ein Streitfrage darstellt, setzen wir uns klar für die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker ein. Wir sind hierfür jedoch auf den Goodwill von Ärzten angewiesen und können somit Verbesserungen durch die Zusammenarbeit nur dort realiseren, wo diese Angebote angenommen werden.