Vom Arzt verschriebene Medikamente können von der Apotheke direkt an die Krankenkasse verrechnet werden, wenn sie von der Versicherung abgedeckt sind. Ausnahmen bestehen bei der Assura Krankenkasse (Einreichung durch den Patienten bei Beträgen unter 200 Franken) und Sanitas compact, bei denen Patienten ihre Rechnungen selbst einreichen müssen.
Zusätzlich ist die Jura-Apotheke Partnerin von verschiedenen Krankenkassen, so dass hier zusätzlich Dienstleistungen verrechnet werden können, die normalerweise nur bezahlt werden, wenn sie vom Arzt erbracht werden. Die Jura-Apotheke ist bei folgenden Partnerprogrammen beteiligt:
PatientInnen, welche in der Apotheke eine medizinische Abklärung vornehmen lassen Medikamente erhalten, können den Beleg bei ihrer Zusatzversicherung "myflex" einsenden
Versicherte mit dem Modell "Favorit Medpharm" oder "Multichoice" können ihre Beschwerden direkt in der Apotheke abklären lassen. Die Abklärung wird in jedem Fall von der Krankenkasse vergütet, Kosten für Medikamente müssen vom Patienten bezahlt werden, je nach Fall können diese an die Krankenkasse eingereicht werden.
Auch Moove Sympany/ÖKK haben ein Versicherungsmodell mit der Apotheke als erste Anlaufstelle. Die Abklärung wird von der Krankenkasse übernommen, Medikamente werden je nach Fall ebenfalls übernommen, müssen aber vom Patienten vorausbezahlt werden.
Ab 01.01.2023 können Patienten mit "Premium"-Zusatzversicherung folgende Dienstleistungen in der Apotheke beziehen: