Hinweise für Ärzte zu Leistungen und Services aus der Apotheke - für eine gute Zusammenarbeit

Aktuelle Informationen zu Lieferengpässen

Aufgrund der rekordhohen Lieferengpässe bei vielen Medikamenten versuchen wir so gut wie möglich, die Bestände wirtschaftlich zu handhaben. Zudem haben wir zum Teil die Möglichkeit, einige Medikamente als Magistralrezeptur herzustellen, welche wie SL-Medikamente über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

 

Glandosane Mundspray: Eine Ersatzrezeptur steht zur Verfügung. Es kann normal Glandosane verordnet werden.

Übermittlung von Rezepten

Werden Rezepte gefaxt oder gemailt, wäre eine Kontaktangabe des Patienten (Telefon oder Mail) wünschenswert, da wir gewisse Präparate auf den nächsten Halbtag bestellen müssen oder manchmal bereitgestellte Medikamente nicht abgeholt werden. 

 

Rezepte sind an unsere datengesicherte Mailadresse apotheke.balsthal@ifak-hin.ch zu senden. Bitte beachten Sie, dass der Fax keine dem Datenschutzrecht entsprechende Übermittlungsart ist. 

 

Bitte senden Sie elektronische Rezepte nach Absprache mit dem Patienten direkt an die Apotheke. Mails oder Faxe an den Patienten können vervielfältigt und missbraucht werden.

 

Wir legen grossen Wert auf korrekte Instruktion der Therapie und Nachsorge. Die sorgfältige Rezeptausstellung reduziert vermeidbare Rückfragen durch die Apotheke. Bitte achten Sie insbesondere, dass folgende Angaben korrekt sind:

  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Angabe von Regel- oder Maximaldosierungen
  • Datum der Ausstellung
  • Stempel und Unterschrift (insbesondere bei Betäubungsmitteln der Verzeichnisse a und b)
  • Deklaration von bewusstem Off Label Use bei Präparatewahl oder Dosierung (z.B. mit der Anmerkung sic!)
  • Bei BM-Rezepten: Mitgabe des weissen und rosa Expemplars

Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung

Rezeptierung von Betreuungsleistungen

Wenn Sie eine engere Betreuung der Medikation wünschen, können Sie folgende Leistungen auf dem Rezept verordnen:

  • Einnahme unter Aufsicht
  • Abgabe einer fraktionierten Packung (d.h. keine ganzen Originalpackungen, sondern entsprechend einer definierten Zeitdauer)
  • Wochendosier-System
  • Polymedikations-Check (Gespräch zur Adhärenzförderung für Patienten mit vier oder mehr dauerhaft eingenommenen Medikamenten)

Magistralrezeptur

Sie können über die Magistralrezeptur individuelle Präparate verordnen. Häufige Beispiele betreffen:

  • Spezialdosierungen von festen Arzneiformen und Suspensionen (z.B. für die Pädiatrie, zum Ausschleichen oder für zugelassene Wirkstoffe ohne Spezialität auf dem Schweizer Markt)
  • Dermatologika (z.B. Standardrezepturen oder modifizierte Präparate mit Zugabe von Zinkoxid, Polidocanol, etc.)

Für die Herstellung einer Magistralrezeptur sollten 2-3 Tage Zeit eingerechnet werden, in Fällen mit speziellen Verordnungen oder Notfällen sollte die direkte Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon erfolgen. 

Cannabis-basierte Arzneimittel

Wir führen Rezepte für Cannabis-Arzneimittel aus. Wir verfügen über die Rohstoffe, um Magistralrezepturen mit Dronabinol oder CBD als Reinstoffe oder Vollspektrum-Extrakte abzugeben. Dronabinol können wir auch in Kapselform mit der gewünschten Einzeldosis herstellen.

 

CBD-haltige Präparate sind verschreibungspflichtig und können mit normalem Rezept verordnet werden. Neben den Standard-Angaben benötigen wir die CBD-Konzentration in Prozent sowie ob es sich um Extrakt oder Reinstoff-Lösung handeln soll. 

 

THC-haltige Präparate über 1% unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und müssen mit einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Zwecks Erfassung von Anwendungserfahrungen schreibt das Bundesamt für Gesundheit vor, Verordnungen mit mehr als 1% THC auf der Plattform www.bag.admin.ch/mecanna zu melden (Zugang mit HIN-Login). Für die Verordnung benötigen wir Angaben zur gewünschten Konzentration bzw. Dosis.

 

Cannabis-basierte Magistralpräparate sind im Normalfall nicht kassenpflichtig. Am besten fragen Sie den Preis für ein Präparat im voraus an, damit die Kostenfolgen für den Patienten abgeschätzt werden können. Die Gesellschaft für Cannabis in der Medizin hat Vorlagen für die Kostengutsprache durch die Krankenversicherung erstellt. Sie finden dort auch Angaben zu den wichtigsten Indikatione

https://www.sgcm-sscm.ch/de/allg-anwendungsinfos-und-therapieempfehlungen

Kostengutsprachen

Es kommt immer häufiger vor, dass Krankenkassen die Erstattung hochpreisiger Medikamente ablehnen. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass die proaktive Vorbereitung von Kostengutsprachen ratsam ist, wenn:

  • in der Spezialitätenliste eine Limitation vermerkt ist
  • die Anwendung Off Label erfolgt 
  • es sich um ein ausländisches Präparat handelt

Dies beschleunigt den Medikationsprozess für den Patienten und erspart unnötige Komplikationen. Nicht zuletzt möchten wir auf Guideline-gerechte Verschreibung aufmerksam machen, damit solche Präparate erst nach vergeblichem Einsatz der Standard-Medikation verordnet werden. 

 

Beachten Sie auch, dass für die Kostenerstattung von Präparaten die Spezialitätenliste gilt. Nach dem Gesetz müsste der Arzt bei der Verschreibung eigentlich dem Patienten mitteilen, wenn ein Präparat nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.

Substitutionsbehandlungen

In der Apotheke werden auch orale Substitutionstherapien für Patienten mit Substanzkonsumstörungen durchgeführt. Der behandelnde Arzt sollte Bezugshäufigkeit (täglich, wöchentlich) sowie Anfangsdosis festlegen. Die Abgabe muss bei Methadon in der Regel in flüssiger Form (Dosis verdünnt auf mind. 20ml) erfolgen.

 

Neben oraler Opioid-Agonisten-Therapie bieten wir auch weitere Dienstleistungen wie fraktionierte Abgabe für kontrollierte Substanzen (z.B. Benzodiazepine) und Einnahme unter Aufsicht an (z.B. für Antabus).

 

Die Registrierung von Patienten und Erteilung der Bewilligung für eine Substitutionsbehandlung erfolgt über die Plattform www.oat-online.ch. Falls noch kein Login vorhanden ist, muss ein solches beim Kantonsarzt beantragt werden. 

Analysen für die Langzeitbetreuung

Apotheken können auch Blutanalysen durchführen und der Krankenkasse verrechnen, sofern sie rezeptiert sind. Dies macht insbesondere bei Patienten Sinn, die in der Region Thal wohnhaft sind, jedoch für die ärztliche Kontrolle auswärts gehen müssen. Aktuell führen wir in der Jura-Apotheke folgende Analysen durch:

  • Lipidprofil (Gesamtcholesterin, Triglyceride, HDL, LDL)
  • HbA1c
  • Hämoglobin

Falls Bedarf nach weiteren Tests besteht, kann dies angefragt werden. Für die Implementierung sollte ein Monat Zeit gerechnet werden.

Qualitätszirkel

Der Ursprung der Qualitätszirkel liegt in den interprofessionellen Qualitätszirkeln Arzt-Apotheker im Kanton Freiburg. Die Orientierung der Ärzteschaft durch einen Apotheker über die aktuellen Verschreibungs-Guidelines hat einen erwiesenen kostensenkenden Effekt und verbessert die Therapie im Sinne einer strukturierten und evidenzbasierten Wirkstoffwahl. 

 

Qualitätszirkel Arzt-Apotheker funktionieren sowohl als eigenständiges Gebilde (Bedingung: Mind. fünf teilnehmende Ärzte für mind. drei Sitzungen jährlich) als auch als Teil innerhalb eines Ärztenetzwerk-QZs. 

 

Thematisch abgedeckt werden unter anderem (nicht abschliessend).

  • Opioide
  • Antidementiva
  • DMARDs
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen und Diabetes

Die Analyse der Daten erfolgt unabhängig durch die Abteilung für Wissenschaftliche Produkte beim Schweizer Apothekerverband. 

Medikationsanalysen

Klinisch-pharmazeutische Beurteilungen, die neben der Medikation auch die Diagnoseliste und Labordaten des Patienten beinhalten, können wichtige zusätzliche Rückschlüsse für die Therapie liefern. Wenn Sie spezifische Fragestellungen zu Ihren Patienten haben, können Sie uns diese gerne zukommen lassen.

 

Wir sind teilnehmende Apotheke am 3PS-Projekt für mehr Medikationssicherheit. Mehr Infos finden Sie unter www.sichere-medikation.ch.

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